Neuer Job, neue Kollegen, neue Aufgaben: Die Probezeit ist die erste gemeinsame Kennenlernphase von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie ist weniger ein Prüfstein, vor dem man Angst haben muss, als eine Chance für beide Seiten. Hier die wichtigsten Fakten und ein paar Tipps.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit wird im Arbeitsvertrag vereinbart und beträgt in Deutschland höchstens sechs Monate. Üblich sind drei bis sechs Monate. Sie kann auch kürzer ausfallen oder ganz entfallen, verlängern lässt sie sich über die sechs Monate hinaus aber grundsätzlich nicht.

Kündigungsfrist in der Probezeit

In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, und zwar für beide Seiten. Das gibt sowohl Ihnen als auch dem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich schneller zu lösen, falls es doch nicht passt. Danach gelten die regulären, längeren Fristen.

Welche Rechte habe ich in der Probezeit?

Ein verbreiteter Irrtum: In der Probezeit habe man kaum Rechte. Das stimmt nicht. Es gelten unter anderem:

Tipps, um die Probezeit erfolgreich zu meistern

Probezeit und Zeitarbeit

Auch beim Einstieg über einen Personaldienstleister gibt es eine Probezeit, allerdings mit einem Vorteil: Sie haben mit uns einen festen Ansprechpartner an Ihrer Seite, der Sie begleitet und bei Fragen unterstützt. So stehen Sie in der wichtigen Anfangsphase nicht allein da.

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